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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung


Wenn ein Mensch stirbt, haben die Erben oder auch die Unterhaltspflichtigen die Kosten der Bestattung zu tragen. Können sie dies nicht, so hat der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten zu übernehmen.

Der Gesetzgeber hat, als seinerzeit das Sterbegeld aus der Krankenversicherung gestrichen wurde, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genügend Möglichkeiten der privaten Vorsorge im Todesfall bestehen und die Bestattungsvorsorge in die Hand des Bürgers gegeben werden sollte.

Diesem Ansinnen kommen Eltern nach, wenn sie durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung einen Beitrag für die Bestattung des behinderten Menschen und die Grabpflege bereitstellen.

Fürsorge durch Vorsorge:
Wir können eine attraktive Vorsorgelösung zur Verfügung stellen.
Ohne entsprechende Gesundheitsprüfung kann jedermann eine Sterbegeldversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 8.000,- Euro abschließen.

Die Besonderheiten im Einzelnen:


Voraussetzung: Der Versicherte ist mindestens drei Stunden werktäglich in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung tätig. Dabei kann es sich auch um eine Beschäftigung in einer Tagesförderstätte etc. handeln.

Auf eine Gesundheitsprüfung wird ausdrücklich verzichtet.

Versichert wird der behinderte Mensch. Bezugsberechtigt sind jedoch die Eltern oder andere Angehörige, die auch die Beiträge zahlen. Das heißt, der behinderte Mensch selbst wird hier nicht Inhaber der Forderung gegen die Versicherung, und ihm steht daher auch kein entsprechender Anspruch zu. Dementsprechend ändert sich durch die abgeschlossene Versicherung seine eigene Vermögens- oder auch Einkommenssituation nicht.Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag wird an die Versicherungsnehmer oder an deren Erben erbracht, falls der Versicherung keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll.

Eltern können also, gegebenenfalls auch in einem Testament, bestimmen, an wen die Versicherungsleistung zu zahlen ist. Die Versicherungsleistung soll dann natürlich zugunsten des behinderten Menschen eingesetzt werden, zum Beispiel für ein angemessenes Begräbnis und die entsprechende Grabpflege. Bezugsberechtigt kann auch der Bestatter des Vertrauens vor Ort sein.

Oft stellen sich Eltern auch die Frage, wer die Versicherung für ihr Kind weiterbezahlt, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind und sie die Versorgung ihres Kindes auch weiterhin gesichert haben möchten. Grundsätzlich besteht daher die Möglichkeit, die Versicherung mit einem Einmalbetrag abzuschließen.

Anbei stellen wir Ihnen den Antrag, die Beitragsberechnungen für monatliche und einmalige Zahlung sowie die Leistungsbeschreibung und Bedingungen zur Verfügung:

Informationen und Formulare