Unfallversicherung
Jahrelang haben Sie in eine Unfallversicherung für Ihr behindertes Kind bezahlt. Und dann passiert etwas, und die Versicherung zahlt nicht. Denn nach den Unfallversicherungsbedingungen sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie "Geisteskranke" nicht versicherbar beziehungsweise trotz Beitragszahlung nicht versichert.
Wir bieten, in teilweiser Abänderung von Ziffer 4.1.1 AUB 2007, eine Unfallversicherung in der Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen, mitversichert sind.
| unfallantrag.pdf [54 KB] | unfallverbraucherinformationen.pdf [324 KB] |
